Group of Sience

Recht im Wandel der Zeit.

Schreibfehler usw. werden noch Verbessert. Hier lesen sie lediglich eine Ausführung bestimmter Gespräche und Studien.



Liebe Menschen und Menschinen Personal und liebes weibliches Personal.

Dieser Text soll kein Aufruf zu etwas sein ! Oder Theorien unsinniger Natur in die Welt setzen. Sondern es ist einzig und Allein nur als Geschichtstext des Rechtes bzw. Recht im Wandel seiner Zeit zu verstehen.

Dieser Text soll in seiner Grundlage das Recht und seine Veränderung bzw. Transformation von einem Zustand (Alt) in denn jetzt Zustand beschreiben. Ich möchte Versuchen das Thema um das es Hier geht, so zu Beschreiben. Das auch und gerade nicht Juristen! Verstehen was dieser Text zum Thema bzw. Inhalt hat.

Ich möchte in dem Ihnen vorliegendem Text! Grundsätzlichkeiten bezüglich Eigemtum - Besitz oder Rechtskörperschaften und Gebietskörperschaften beschreiben. Sowie die wesentlichen Punkte des GG ( Grundgesetz ) wie es Neunzehnhundert 48 Verabschiedet wurden. Und was heute daraus gemacht wurde. Ich stelle hier die Frage !? Ob und wenn die BRD kein Staat ist im Sinne des Völkerechtes ?! Und das Deutsche Reich zwar nur Aufgrund der Tatsache existiert. Das es in seinem Status NIE als Aufgelöst zu betrachten ist ! Ist die BRD zwar eine Rechtskörperschaft ohne Gebiet !? Und das Reich eine Gebietskörperschaft ohne Verwaltung. ( So heiß es Neunzehnhundert 73 "Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus. Das dass Deutsche Reich den Zusammenbruch Neunzenhundert 45 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Artikel. 23, Artikel. 116 und Artikel. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort [...], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.") Stelle ich Hiermit die Frage ob es dann Rechtens ist ! ? Das die BRD zur EU gehören bzw. ihre "Verfassung" "EU Grundrechte " Überhaupt übernehmen kann bzw. darf!? Denn die Frage eines Friedensvertrages steht nach wie vor aus !

( Vom Deutschen Reich ! Spreche ich hier NICHT vom dritten Reich ! Sondern von dem Reich VOR dem ersten Weltkrieg)

Und was es mit dem sog. RuStaG Neunzehnhundert 13 ( obdachlose Staatsangehörigkeit ) und dem rechtlichen Status ? Was muss man tun ? Wenn man in die Selbstverwaltung und somit in die Selbstverantwortung geht ? Ist aufgrund der Tatsache das die BRD eine Verwaltung ist!? Ein Hochverrat oder Landesverrat überhaupt Gegenstand einer Anzeige bzw. Verhandlung ? Oder handelt es sich hier, um ein Wirtschaftskomplex der nach InsolV § 15a und BGB § 42 und dem Wirtschaftsrecht behandelt werden muss ?! Und wenn ja !? Tragen die Regierenden dann die Verantwortung? Oder nur eine Mitschuld durch echtes Unterlassen ?


 

Wie sie sehen ! Wird dieser Text ein umfangreiches Werk das sich rechtlich mit vielen Fragen befasst ! Aber im Vordergrund steht nach wie Vor !? Die Veränderung (Transformation) des Rechtes.


 

Was ich nicht will ! Ist das der Leser vor Langeweile mit dem Gesicht auf dem Tisch landet und Sabbernd die Seiten im Schlaf befeuchtet. Ich werde die Komponenten dieses Buches sehr Kurz halten ! So das der Leser nicht lange Texte lesen muss ! Sondern das Dieser in kleinen Abschnitten wie bei dem STGB (Strafgesetzbuch) eingeteilt nach Lesen kann. Ich möchte dieses Werk so gestalten das der Leser es auch zum Studium für den 34 a Gewo Gewerbeordnung ( Sachkundeprüfung für den Sicherheitsdienst) verwenden kann.


 

Absatz 1. Was sind Gesetze !

Wir Unterscheiden 5 Varianten

1. Die Vorschriften. Bzw. Die ZDV (Zentrale Dienst Vorschrift der Bundeswehr oder die UVV Unfall - Verhütungs Vorschrift sowie Verodnungen der Städte bzw. Gemeinden)

2. Verordnungen ! StVO ( Allgemeine Straßen und Verkehrsvorschriften.) Dies beschreibt die Straßenverkehrsregeln im Allgemeinen die durch die Vekehrschilder Weltweit gültig sind. Dies Unterscheidet die Gerichtlichen bzw. straßenverkehrsamtlichen Entscheidungen ob ein Fahrer einen Führerschein halten bzw. Aus dem Ausland Überschreiben lassen darf. Oder ob ein EU Führerschein in bestimmten Ländern wo ein Fahrverbot gilt nicht oder nur Beschränkt gültig ist. Ein Thema für Leute die im Ausland einen Führerschein gemacht haben !Aber trotz allem im Land wo das Fahrverbot ausgesprochen wurde nicht Fahren dürfen. Hier gibt es Beispiele in den USA. Wo Führerscheine nur Staatenbedingt gültig sind. Und das eine Druchreise zwar OK ist. Aber ein wechsel des Wohnortes. Einen neuen Führerschein mit sich zieht. In Europa fehlen da noch die genauen Richtlinien. 

3.Landesrecht ! ( Das Landesrecht beruht auf der Verfassungen der verschiedenen Staaten) Diese können auch die Todestrafe beinhalten. Da aber das Grundgesetz als Bundesweit gültig ist. Ist dieses Grundgesetz als Richtlinie für andere bzw. Vorgegangene Gesetze zu betrachten. So darf eine Selbstverwaltung weder eine Verfassung schaffen die nicht dem Grundgesetz unterliegt. Noch darf diese das Grundgesetz ausser Kraft setzen.

4. Bundesrecht Grundgesetz! Dies beinhaltet !? Das Bundesrecht immer über Landesrecht steht. Basierend auf dem Grundgesetz. Ist dieses nicht wie einer Verfassung als Grundlegend zu betrachten. Sondern als Verwaltungsgesetz für die Komunikation zwischen Staat und Bewohner. Das Verfassungsgericht in Deutschland ist der Vertreter der Verfassung des deutschen Reiches. Dies Gleicht nur Gesetze mit der formulierten Verfassung ab. Und kann nur in bestimmten Fällen Änderungen von Grundgesetzen blockieren.

5. Die Verfassung ! Diese wurde Neunzehnhundert 18 ausser Kraft gesetzt. Verträge sind bekannt. Doch die Verfassung und ihre Folgen sind noch immer Aktiv bzw. Ruhen wie eine Maschine.

(Einige "Reichsbürger" Glauben noch immer das Sie TUN und LASSEN könnten was SIE wollen. ! ( Jüngste Pasagen haben Gezeigt das einige Reichsbürger ihre Rechte bzw. Interpretierten Rechten mit Waffengewalt durch setzen dürfen. Dies Schadet den Menschen die humane Ziele verfolgen.) Da die BRD die Verwaltung und nicht denn Rechtsnachfolger bezeichnet!? Darf NIEMAND Ausweise oder Dokumente selber Drucken. Denn die Fälschung von Dokumenten war schon IMMER Strafbar. Denn es ist Richtig das die BRD nur der Verwalter ist! Und NICHT der Rechtsnachfolger ! Aber Sie ist die Rechtskörperschaft und somit legitimiert Ausweise! Führerscheine ! Dokumente usw. aus zu stellen.) Selbst heute noch darf ein Bediensteter Ausweise nicht Verändern oder Umschreiben. Denn dies würde zu dem Tatbestand der Urkundenfälschung führen. Dieser muss sich an die Richtlinien der ihm vorgeschriebenen Gesetzmäßigkeit der Ausstellung von Dokumenten halten. Daher muss der Angestellte auch Dokumente einreichen. Die RuStag oder StaG betreffen bearbeiten. Da diese die Herkunft belegen sollen. Und nicht wie Oft geglaubt eine andere Staatsbürgerschaft. Es hat hier eher was mit der Beweisbarkeit von Titeln oder Abstammung zu tun.

(Anmerkung: Einige Polizisten wissen nicht was diese Abstammung bedeutet und Reagieren da etwas Verhalten. Da der Status der Person nicht Klar ist.)


 

Kapitel 1

Absatz. 1 Was ist das Grundrecht ? Und was Unterscheidet es von einer Verfassung?

Fast alle Staaten auf dieser Welt haben Gewählte Verfassungen, die von Bürgern oder Gründungsmittgliedern einer Regierung bzw. Staat verfasst wurden. Zum Beispiel die Verfassung der USA sie Bildet die Gesetzliche Grundlage der verschiedenen Staaten. Und lässt trotz allem denn Staaten denn Freiraum ihrer Gesetzgebung zu nutzen. So können verschiedene Staaten die Todesstrafe durch führen !? Müssen sie aber nicht. Die verfassungsmäßigen Rechte gelten nur für die Amerikaner und nicht für Besucher. Das heißt aber nicht das die Gesetzgebung für den Besucher nicht Zählt !? Sondern diese treten dann in Kraft wenn der Besucher die Rechte bricht. Aus diesem Grunde ist der Verfassungsstaat NICHT verpflichtet der BRD z.B denn Bürger wieder aus zu händigen. In der BRD handelt es sich um ein Grundgesetz weelches fest legt wo ein Gesetzesspielraum zu nutzen ist. So kann zwar ein Gebiet zum Beispiel NRW die Selbstverwaltung beantragen und eigene Richtlinien auf stellen !? Darf aber noch immer nicht Grundgesetze ausser Kraft setzen. Selbst wenn sie sich eine eigene Verfassung wählen oder eine Landesverfassung nutzen.

Das Grundrecht ist nicht die Komunikation zwischen denn Menschen ! Sondern die Gesetzmäßigkeit an die sich der Staat ( Verwaltung) zu halten hat. Das BGB ist die Komunikation zwischen denn Bürgern (Zvilprozesse bzw. Meinungsverschiedenheiten regelung). Und das STGB die Komunikation von Staat und Bürger ( Bei schweren Straftaten oder Stranzeigen / Antragldelikte. Bei schweren Straftaten. Und nach dem auch die anderen Gesetzbücher ihren Halt haben. Das Grundrecht ist ein RECHTSGUT ! Das den Bürger, Volk bzw. Staatsangehörige Personal ( Besucher eines Landes oder Staatsangehörige Deutschlands) Vor Willkühr der Regierung schützen soll. Diese wurden am 23 Mai 1948 Verabschiedet und mit Gründung der BRD in Kraft gesetzt. Dieses GG ( Grundgesetz ist NICHT als Verfassung zu verstehen ! Sondern als Richtlinie die nach dem Krieg Neunzehnhundert 45 von den Siegermächten als Verwaltungsrichtlinie fest gesetzt wurde.)


 

Hier einige Beispiele.

Artikel 1 des GG ( Grundgesetzbuch) von Neunzehnhundert 48. Die Menschenrechte sind Unveräusserlich ! ( Das heißt ! ? Das der geborene Mensch NICHT als Eigentum einer Person bzw. Gruppe auf die Welt kommt ! Sondern im Wesentlichen freie Entscheidung treffen darf. Und das dieser Mensch in Würde Leben darf. Ziel ist das Art 1 GG für JEDEN Gültigkeit hat! In § 130 STGB (Strafgesetzbuch) Volksverhetzung ist Geregelt wo die Würde des Menschen zu Verletzen ein Strafbestand dar stellt.

Artikel 1 GG Aktuell das Gleiche.

§ 1 STGB Keine Strafe ohne Gesetz ! Das heißt !? Das wenn man ein "Verbrechen bzw. Delikt" begeht? Für das es kein Gesetz gibt ! ? Ist es keine Strafe.

( Beispiel! Jemand es Geschaft hat. Sich für Tot erklären zu lassen.  Und wird dann Jahre später Ermordet! Oder der Gesetzgeber streicht das Gesetz aus dem STGB und dem BGB um ein Delikt Straffrei zu machen. )

§ 1 BGB Beginn der Rechtsfähigkeit ! Das heißt ! Das die Fähigkeit Rechte zu gebrauchen, und auch durch zu setzen ! Mit der Geburt beginnt bzw. Beginnen sollte.

Anmerkung: Der Bürgerliche Tod wie in dem Beispiel beschrieben ! War nicht immer Gegenstand einer Verfassung bzw. Gesetz. Man hat diesen lediglich aus verwaltungstechnischen Gründen ein geführt. Vorraussetzung dafür ist eine Bezeugung des Todes! Oder die vollkommende Abwesenheit von 4 bis 5 Jahren.

Artikel 2. Personen und Persönlichkeiten.

1948 und Heute gleich geblieben.

Artikel 3 Gleichheit und Gleichbehandlung.

1.Das Gesetz ist für jeden Gleich.

Hier wurden nur geringfügige Veränderungen durch geführt. Die sogar eine Verbesserung sind im vergleich zu damals als man bestimmte Personen bzw. Gruppen oder personen Gruppen noch nicht dazu zählte.

Artikel 4. Glaubensfreiheit und Kriegdienst Verweigerung

Gleich geblieben

Artikel 5.Recht auf freie Meinungsäußerung

Gleich geblieben.

Art 6 Ehe Familie

Gleich geblieben.


 

Artikel. 33 (Ämterbekleidung und Berufsbeamtentum) 1949

( Die Texte sind nicht das Original ! Sondern lediglich eine sinngemäße Wiedergabe)

1.Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatlichen bürgerlichen Rechte und Pflichten.

2. Jeder Bürger hat nach seinen Fähigkeiten und Eignung die gleichen Möglichkeiten ein Amt an zu treten oder sich Wählen zu lassen.

3.Der Genuß die Staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechte zu nutzen um in ein Amt zu kommen sind Unabhängik von Glaube und Religion oder Weltanschauung. Diese dürfen sich nicht Negativ aus wirken.

4. Die Beamten leisten einen Eid (Wie das Gelöbnis in der Bundeswehr.) Weil diese im öffentlichen Dienst bzw. Treueverhältnis stehen.

Im neun GG Weg gefallen

Im GG 101 (Verbot von Ausnahmegerichten)

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.

(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

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(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.


 

(2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.


 

(3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.


 

(4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.


 

(5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

Artikel 116 (Staatsbürgerantrag nach Stag 1934 bzw. RuStaG 1913 weg gefallen ! )

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.


 

Artikel 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Weg gefallen !

( Anmerkung: Der Leser könnte zu dem Schluss kommen das die GG Gesetzesänderungen die Wiedereinbürgerung auf das Staatsgebiet des Ursprünglichem Deutschlands Vorenthalten wird. Da aber weder eine Verfassung existiert die in freier Entscheidung von dem Deutschen Volk beschlossen wurde !? Und uns auch keine Alternative Wahlmöglichkeit geboten wurde !? Möchte ich hier kurz Aufklären ! Manche werden wohl Gedacht haben ? Das Dies hier Wahr ist !? NEIN !! Denn Völkerrechtlich ist es Verboten Wiedereinbürgerungen zu Verhindern oder z.B einen Deutschen des Landes zu Verweisen ! Witziger weise ! Kann der RuStaG Bürger genau dieses Beantragen. Die Ausreise. Und Er Sie müsste das Land trotzdem Nicht Verlassen.)

Kapitel 2

Was ist Besitz und Eigentum ?

Die Formulierung des Besitzes ist entstanden aus dem Begriff "Besatzer" ( Meist in Verbindung gebracht mit einer militärischen Ausseinandersetzung und der Kontrolle der Besiegten.) So wie der Begriff " Eigentum / Eigentümer" von Eigentlich Eigentümlich Ursprünglich kommt. So entstand auch der Begriff der Selbstverteidigung von dem Begriff der "Wehrfhatigkeit" einer Festung oder einer Burg.

Abschnit. 1 Was ist der Besitzer? Stellen sie sich vor sie Arbeiten an einer Maschine ! Durch den Vertrag ( Ableitung von Vertragen ) dürfen sie eine komplizierte Maschine bedienen. Gehört ihnen die Maschine ? Und können sie tun damit was sie wollen ? Nein ! Den SIE sind nur der Inhaber einer Rechtskörperschaft ! Weil SIE druch einen Vertrag und Ausbildung die Maschine bedienen können bzw. dürfen . Die Produkte die diese Maschine her stellt ! ? Diese sind in IHRER Inhaberschaft ! Also Besitz ! Also gehören Ihnen diese Sachen ?

Abschnitt. 2 Eigentum. Die rechtliche Handhabe durch Kauf oder Erbe Schenkung. Unmittelbarer Zugriff auf eine Sache.

Abschnitt 3. Besitz die rechtliche Handhabe durch Überlassung zur Sicherung , Verleihung Aneignung ( Diebstal )Nutzung einer Maschine. Unmittelbarer Zugriff auf eine Sache.

Abschnitt  4. Inhaber gleich Eigentümer ? Der Inhaber hat wie der Besitzer eine Rechtskörperschaft durch Verleihung einer Aufgabe zur Leitung eines Betriebes oder eines Fahrzeuges. Der Inhaber ist Rechtlich betrachtet als Eigentümer zu sehen! Man kann aber Inhaber einer Sache sein ohne jedoch als Eigentümer ausgewiesen zu sein.

( Beispiel: Ein Dokument weißt den Halter bzw. den Besitzer als inhaber eines Sache aus!? Aber wird expliziet nicht als Eigentümer formuliert.)

Abschnitt5. Entzug von Eigentum durch Unterschlagung. Hier muss der Eigentümer die Beweismittel seines Hab und Gutes belegen können. Durch Beurkundung oder Kauf. Kann der vermeintliche Eigentümer zwar seine Inhaberschaft belegen ! ? Aber nicht seine Eigentumsrechte ! So kann nur der Eigentümer bei Schaden an der Sache entschädigt werden.

"Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches [...]

Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den 'Geltungsbereich des Grundgesetzes' [...], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte [...]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden..." - BVerfGE 36, 1 (15 ff.) - Grundlagenvertrag [19]


 

Art. 14 bis 15 (Eigentumsgarantie / Eigentum und Erbrecht)

Heute gleich geblieben.

(Anmerkung: Auch schon im römischen Recht gab es den Begriff des Eigentums genau wie in der Verfassung der Paulskirche § 164 I Paulskirchenverfassung. Und in der Preißischen Verfassung um 1850. Diese schloss auch denn bürgerlichen Tod aus.)


 

Was ist eine Rechtskörperschaft ?

Nach dem Krieg 1945 hat man Beschlossen das die Organisation und Verwaltung bei den Deutschen zu Grunde liegt. Diese haben das RECHT bestimmte Vor gehen weisen zu nutzen! Aber nicht neue Gesetze zu Schaffen. Hier liegt zu grunde dass man der BRD Befugnisse zu gestanden hat! Um mit bestimmten Situationen Herr zu werden.

So ist in Artikel 26 des GG von 1948 fest gelegt ! Das es hier um die Friedlichkeit der verschieden Völker geht! Und das die Vorbereitung zu einem Angriffskrieg unter Strafe stellt. STGB § 80 und 81.

So dürfen Waffen NUR! Unter bestimmten Vorrausetzungen Verkauft oder Produziert werden.

Das GG Art 26 ist noch immer Aktiv! Und besagt wie im Jahr 1948 das Angriffskriege unter Strafe stehen sowie das man nur unter bestimmten Vorausetzungen Waffen und die Technologie her stellen darf!


 

Anmerkung ! Was sind die Vorrausetzungen ?


 

Kapitel 3

Was ist Notwehr ?

"Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig"

Die Notwehr befasst sich im Wesentlichen in 2 Punkten ! § 127 STPO oder § 227 BGB Der Notwehr. Der Jedermannsrechte.

Absatz. 1 Notwehr.§ 32 StGB Darunter Fallen alle Mittel die der Verhältnismäßigkeit der Mittel fallen.

Absatz. 2 Notstand . Darunter fallen Alle Mittel die zur Abwehr einer Gefahr stehen. ( Besitz zur Verteidigung von Leib und Leben)

Absatz. 3 Aggresiver Notstant. (Fremd Einsatz von Besitz bzw, Eigentum anderer)

Abs. 4 Einwilligung ( Boxkampf MMA bzw. UFC solange es NICHT die guten Sitten verletzt.

Absatz. 5Besonderer Notstand. Überleben wenn es um das eigene Leben geht. Kanibalismus ! Kampf um den Rettungs Ring usw.

Absatz. 6 Putattiv Notwehr. Sorry habe Mich geteuscht und dachte du würdest Mich Angreifen wollen.

Absatz. 7 Exersiver Notstand.§ 33 StGB Überschreitung der Notwehr . Angreifen! Obwohl die Gefahr zu ende ist. ( Die Kontrolle verlieren)

Absatz. 8 Hausfriedensbruch. Einbruch wiederechtliches Betreten, Ruhe Störung, Hausordnung.

Absatz. 9 Hausfriedensbruch Variante 2 Trotz der Aufforderung zu gehen Einfach zu bleiben. ( Entzug der Verweilerlaubnis.)


 

Kapitel 4


 

Tatbestand !

Was ist ein Tatbestand ? Und Wann gilt ein Tatbestand als Verbrechen bzw. Kann der Versuch schon Strafbar sein ?

Der Tatbestand eines Mordes bzw. Versuchter Mord ist immer Strafbar. Wann aber gilt der Versuch als Tatbestand ? Man Bezeichnet hier die "Unmittelbarkeit des Antrittes" zur Tat. Bei der Polizei spricht man hier von der "Gefahr im Vollzug".

Man spricht auch vom Subjektiven Tatbestand (Die Planung eines Verbrechens) ! Und vom Objektiven Tatbestand (Die Ausführung der Tat).


 

Rechtswiedrigkeit

Was ist die Rechtswiedrigkeit? Die Rechtswiedrigkeit ist der Punkt, an dem die Tat bzw. Tatbestand zu einer OwiG ( Ordnungs Wiedrigkeit Gesetze ) oder einen Verbrechen wird. Hier muss die Gesetzesmäßigkeit geprüft werde.


 

Entschuldigungsgründe.

Hier werden die Gründe einer Tat mit menschlichen Schwächen bzw. Defiziten wie Alkohol , geistige Schwächen oder nicht Straffähigkeit ( weil unter 14 Jahren) begründet.


 

Antragsdelikte und Offizialdelikte!!

Was ist denn das schon wieder ?

Unter dem Begriff der Offizialdelikte bzw. Verbrechen verstehen wir kapitale Verbrechen ! Die die Gemeinschaft der BRD bzw. Deutsches Reich bzw. Andere Staaten beinträchtigt bzw. Verbrechen an diese definitiv macht. ( Mord ! Drogenhandel Prostitution usw.)

Sie können zwar zur Anzeige gebracht werden !? Aber wenn sie die ersten Artikel des GG bzw. STGB und BGB brechen !? Sind diese als offizielle Delikte zu betrachten.

( Anmerkung: Um hier mit einem Gerücht auf zu räumen !? Möchte ich an dieser Stelle Klar stellen ! Das der Besitz der Reichsbürgerschaft NICHT die Befreiung von sämtlichen BRD rechten nach sich zieht. Denn die BRD ist nach wie vor, die Rechtskörperschaft bzw. Treuhand über das ursprüngliche Deutschland. Und das Reich KEINE Verwaltung mehr hat! Und auch KEINE exiel Regierungen denn Staats und Rechttsapperat in Gang setzen kann !? Da zu viele Gruppierungen die sich Uneinig sind existieren. Es gibt zum anderen zu wenige Juristen Richter oder Polizei usw. Und vor allem Müsste diese Regierung die Anerkennung der Siegermächte und zuständigen Gerichte haben.)

Kapitel 5

Abs 1.Was ist das völkerrechtliche Subjekt "Deutsches Reich" ? Und der Status seiner Bürger nach RuStAG 1913. Da die BRD lediglich der Treuhandverwalter des Reiches ist! Und somit seine handelnde Rechtskörperschaft ! Liegt die Gebietskörperschaft bzw. seine Anerkennung als Existend nicht bei der BRD Regierung !? Sondern in der Internationalen Anerkennung. Seine Bürger müssten dem nach ! Nach Internationalen Rechten und Staatlichen Gesetzen behandelt werden. Also kein "Rechtsfreibrief" sondern nur ein anderer Rechtsstatus.Die BRD ist als Verwaltung bzw. Industrialer Komplex etwa mit 50 Tausend DM bzw. 25 Tausend Euro Versichert. Unter der Nr. HRB 51411 findet man das Amtsgericht Frankfurt bzw. Ist die BRD geführt. So ist die BRD NICHT Vollkommen eine GMBH da ein Insolvenzantrag zurück gewiesen wurde mit folgender Begründung.

(Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird als unzulässig zurückgewiesen [...] Gründe: Gemäß § 12 Abs. 1, Ziffer 1 InsO ist die Durchführung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bundes unzulässig)

Abs 2.Was die Wenigsten Wissen ! Ist die Tatsache !? Das die BRD dann nicht mehr zur Unterstützung der Reichsbürger verpflichtet ist bzw.wäre. Und das Soziale Leistungen nicht mehr gezahlt werden müssten. Weil der Status ein anderer Staatsstatus wäre. Das wäre dann so!? Als würde ein Franzose hier Steuern zahlen müssen oder hier Sozi bekommen. Obwohl er in Frankreich lebt. Wer jetzt daraus Folgert das man ja dann auch keine GEZ mehr zahlen müsste!? Liegt mit dieser Annahme vollkommen Richtig! Es gibt aber in Deutschland kein Gericht das denn Status der Einzelperson bestätigen würde. Denn NUR diese Bestätigung würde denn Reichsbürger von vielen Dingen befreien. Er hätte dann auch das Recht Politiker der BRD vor Internationale Gerichte zu ziehen. Er hätte dann auch das RECHT nach Art. 33 GG 1948 von einem staatlichen Gericht verurteilt und ein beamteter Richter mit beglaubigten Urteil zu bekommen.

Abs 3.Hier würde dann wieder der § 15 GVG in Kraft treten müssen denn Staatsbürger anderer Nationen ! Dürfen NICHT von Schiedsgerichten verurteilt ggf. § 101 GG (Ausnahmegerichte sind Unzulässig.) Inhaftiert werden. So würde der Täter zwar hier Straflos ausgehen ! Aber je nach Schwere der Tat würde Er/Sie dann vor das Heimatliche Gericht landen. Und ob das dann besser wäre?! Halte ich für ein Gerücht.


 

(Anmerkung: Das Recht bzw. die Gesetzbücher in Deutschland gehören meines Erachtens zu denn Besten der Welt! Da sie umfangreich die Gleichstellung der Menschen beinhaltet. negative Entscheidungen oder Rechtsbrüche gehen NIE von einem Gesetz aus! Sondern IMMER nur von dem Menschen aus.)

Paragraph 15 GVG !

Im Paragraph 15 GVG (Gerichte sind staatliche Gerichte) Da steht nichts anderes als dies. Man spricht Oft davon das die Gerichte heute keine legitimierten Gerichte sein !? Also solange ein "Verwaltungsgericht" Mörder und so weiter in den Bunker steckt! Oder jemand einen Prozess gewinnt !? Schaut komischer weise KEINER auf die Stempel oder der Legitimation.

Und wenn ein Polizist zum richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort war!? Ist er Komischerweise der gute Beamte.
 
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